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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 23
Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt spannende Veränderungen mit sich, doch viele Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften sind von den aktuellen Förderregelungen ausgeschlossen. Das muss nicht sein!
Wir bieten Ihnen nicht nur die Möglichkeit, von den neuesten Förderprogrammen für den Heizungstausch zu profitieren, sondern auch von innovativen Lösungen, die den kommenden Herausforderungen gewachsen sind.
Unsere Propan-Wärmepumpen sind von den drohenden Verboten für PFAS aus der F-Gasverordnung und aus der REACH-Chemikalienverordnung ausgenommen. Damit sind sie nicht nur umweltfreundlich, sondern auch zukunftssicher!
Erfahren Sie, wie unsere Wärmepumpen eine nachhaltige Heizlösung für Ihre Immobilie bieten und gleichzeitig den Anforderungen an Umweltschutz und Effizienz gerecht werden. Wir unterstützen Sie dabei, auch als Vermieter oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft, von den neuen Förderprogrammen für den klimafreundlichen Heizungstausch zu profitieren.
Die aktuellen KfW-Förderanträge sind zwar erst für private Selbstnutzer verfügbar, doch Vermieter können bereits jetzt den Heizungstausch in Angriff nehmen und den Förderantrag später einreichen. Eine befristete Übergangsregelung ermöglicht es, den Austausch durchzuführen und den Antrag bis zum 30. November 2024 nachzureichen.
Wir stehen Ihnen zur Seite, um die Chancen dieser Fördermöglichkeiten bestmöglich zu nutzen und den Weg zu einer effizienten, umweltfreundlichen Heizlösung zu ebnen. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die neuen Möglichkeiten für Ihre Immobilie!
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren.